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Work-Life-Balance-Richtlinie der EU

Eine bessere Vereinbarkeit soll die Gleichberechtigung am Arbeitsplatz stärken

Wie wird die im Dezember 2022 beschlossene „Vereinbarkeitsrichtlinie“ in Deutschland umgesetzt?

Die Work-Life-Balance-Richtlinie will erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige dabei unterstützen, ihre Arbeit und ihr Privatleben besser miteinander in Einklang zu bringen. Sie beinhaltet Maßnahmen zur Förderung von Flexibilität bei der Arbeitszeit, zur Unterstützung von Eltern und Pflegenden sowie zur Förderung der Geschlechtergleichstellung am Arbeits-platz.

Zum Hintergrund

Die RICHTLINIE (EU) 2019/1158 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur „Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ wurde am 20. Juni 2019 beschlossen. Sie legt Mindeststandards fest, um die Gleichstellung von Män-nern und Frauen im Hinblick auf Arbeitsmarktchancen und die Behandlung am Arbeitsplatz zu erreichen. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Jedoch stellt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Eltern mit Betreuungs- bzw. Pflegeaufgaben noch immer eine große Her-ausforderung dar. Dies hat negative Auswirkungen auf die Beschäftigungsquote von Frauen:

  • Frauen sind auch deshalb am Arbeitsmarkt unterrepräsentiert, weil sich berufliche und familiäre Pflichten nur schwer vereinbaren lassen. 
  • Frauen mit Kindern sind häufig in geringerem Stundenausmaß bezahlt beschäftigt und wenden mehr Zeit für unbezahlte Betreuungs- und Pflegeaufgaben auf. 
  • Auch die Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit von Angehörigen wirkt sich nachweislich negativ auf die Erwerbstätigkeit von Frauen aus. Das führt sogar dazu, dass manche Frauen ganz aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden.

Ziel der EU-Richtlinie ist es, die Väterbeteiligung zu erhöhen und mehr Männer für einen gleichberechtigten Anteil an den Aufgaben der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen zu gewinnen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Arbeitswelt zu fördern.

Beschäftigung in der EU in Zahlen*

Beschäftigung in der EU in Zahlen

Die wichtigsten Eckpunkte der EU-Richtlinie auf einen Blick

  • Recht auf eine bezahlte Vaterzeit von zehn Arbeitstagen. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass Väter bzw. gleichgestellte zweite Eltern-teile bei der Geburt des Kindes Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben.
  • Vier Monate bezahlten Elternurlaub pro Elternteil. Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass jeder Ar-beitnehmende einen eigenen Anspruch auf vier Monate Elternurlaub hat. 
  • Recht auf fünf Tage Freistellung für pflegende Angehörige. Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Arbeitneh-mende das Recht haben, fünf Arbeitstage pro Jahr Urlaub für pflegende Angehörige zu nehmen, die im gleichen Haushalt leben. 
  • Flexible Arbeitsregelungen. Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen, dass Arbeitnehmende mit Kindern bis zum Alter von acht Jahren sowie pflegende Angehörige das Recht haben, flexible Ar-beitsregelungen für Betreuungs- und Pflegezwecke zu beantragen. Dem Arbeitnehmen-den soll das Recht eingeräumt werden, am Ende der vereinbarten Zeitspanne wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.
  • Arbeitsfreistellung aufgrund höherer Gewalt. Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass Arbeit-nehmende im Falle höherer Gewalt das Recht auf Arbeitsfreistellung aus dringenden familiären Gründen haben, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall ihre unmittelbare An-wesenheit erfordern. 
  • Schutz vor Kündigung und Benachteiligung. Die Mitgliedstaaten sollen auch sicherstellen, dass Arbeitnehmende, die die Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Anspruch nehmen, geschützt sind vor Diskri-minierung, Kündigung, Benachteiligung und sonstigen negativen Konsequenzen.
  • Beschäftigungsansprüche. Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen, dass Arbeitnehmende einen Anspruch haben, auf ihren früheren oder gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren und gleich-zeitig ihre Ansprüche behalten, die sie vorab erworben haben.

Die RICHTLINIE (EU) 2019/1158 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende An-gehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen.

Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland

Die Mitgliedstaaten der EU sind aufgefordert, die Richtlinie umzusetzen und nationale Gesetzgebungen zu erlassen, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Zur Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland hat die Bundesregierung am 8. Juni 2022 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der am 24. Dezember 2022 als Gesetz in Kraft getreten ist. 

Der größte Teil der EU-Vorgaben entspricht jedoch bereits dem geltenden nationalen Recht. So gibt es mit der Elternzeit, dem Elterngeld, der Pflegezeit und der Familienpflegezeit bereits umfassende Erleichterungen für Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehö-rige. Es wurden daher bislang nur einige Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten an die eu-ropäischen Regelungen angepasst. 

Das müssen Arbeitgeber laut VRUG jetzt beachten:

  • Arbeitgeber müssen künftig unabhängig von der Betriebsgröße die Ablehnung eines Antrags auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit begründen.
  • Auch Arbeitgeber von Kleinbetrieben müssen Anträge der Beschäftigten auf den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeit- sowie dem Familienpflege-zeitgesetz innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags beantworten und im Fall der Ablehnung begründen.
  • Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pfle-gezeit- oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, müssen vor Kündigung für die Dau-er der vereinbarten Freistellung geschützt werden.
  • Die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist um Fragen im Zusammen-hang mit Diskriminierungen, die unter die Vereinbarkeitsrichtlinie fallen, erweitert worden.

Angekündigt: Vaterschaftsurlaub durch das „Paket für mehr Partnerschaftlichkeit“

Den in der Richtlinie vorgesehenen 10-tägigen Vaterschaftsurlaub hat der deutsche Gesetz-geber bisher nicht eingeführt. Die Bundesregierung hat jedoch ein „Paket für mehr Partner-schaftlichkeit“ angekündigt. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter ver-bessert werden.

Das Paket soll folgende Eckpunkte enthalten:

  • Die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für den Partner oder die Partne-rin direkt nach der Geburt des Kindes im Mutterschutzgesetz, 
  • die Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld und 
  • die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes nach einer längeren Eltern-zeit, um die Rückkehr in den Beruf abzusichern. 

Wann das geplante Gesetz in Kraft tritt, ist bisher offen.