
Online-Antrag auf Betreuungsentschädigung NRW freigeschaltet
Mit der Betreuungsentschädigung NRW unterstützt die Landesregierung erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V oder vergleichbare Leistungen erhalten und die auch keinen Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen können. In diese Gruppe fallen privat Versicherte, ebenso freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, können die Leistung erhalten. Die Regelungen gelten auch dann, wenn die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geöffnet sind, aber an die Eltern appelliert wird, die Kinder nicht betreuen zu lassen.
Beantragt werden können bis zu 10 Tage Betreuungsentschädigung pro Kind und Elternteil (bei Alleinerziehenden 20 Tage). Insgesamt werden je Elternteil bis zu 20 Betreuungstage (Alleinerziehenden bis zu 40 Betreuungstage) gewährt. Der Tagessatz beträgt pauschal 92 Euro.
Den Antrag finden Sie ab sofort hier.
Weitere Informationen zur Betreuungsentschädigung finden Sie in unseren FAQ.