
Kinderbetreuung
Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten mit Kindern
Eine gute Kinderbetreuung spielt bei Eltern eine zentrale Rolle bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unternehmen können ihre Beschäftigten dabei auf unterschiedlichste Art und Weise unterstützen. Hier erfahren Sie, welche regelmäßigen, punktuellen und monetären Maßnahmen Ihnen als Arbeitgeber dafür zur Verfügung stehen.
Wenn Eltern ihre Kinder gut betreut und gefördert wissen, können sie ihrer Arbeit motiviert und verlässlich nachgehen. Einen Betreuungsplatz zu finden, ist für Mütter und Väter auch die Voraussetzung dafür, nach oder während der Elternzeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Und das liegt nicht zuletzt im Interesse der Unternehmen, denn so können sie möglichst schnell wieder auf ihre qualifizierten Fachkräfte zurückgreifen.
Bei der Kinderbetreuung können Unternehmen ihren Beschäftigten mit diversen familienfreundlichen Maßnahmen unter die Arme greifen. Im offenen Austausch mit den Beschäftigten sollten Arbeitgeber zunächst identifizieren, ob ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßige oder punktuelle Betreuungsangebote für ihre Kinder benötigen, um passgenaue Lösungen entwickeln zu können. Die Praxis zeigt, dass oft beide Betreuungsbedarfssituationen auftreten.

Manche Unternehmen richten eigene Kindertagesstätten für den Nachwuchs ihrer Beschäftigten ein oder kooperieren hierfür mit Firmen und Betrieben aus der Nachbarschaft. Das hat den Vorteil, dass die Öffnungszeiten dieser Einrichtungen optimal auf den Arbeitsablauf der Kooperationspartner abgestimmt werden können und Eltern durch die räumliche Nähe des Betreuungsplatzes zeitlich und logistisch entlastet werden.
Oft erwerben Unternehmen auch eine bestimmte Anzahl an Belegplätzen bereits bestehender Kindertageseinrichtungen für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Schließen sich mehrere Firmen oder Betriebe einer Region zusammen, können sie sich die Kosten einer Kinderbetreuung teilen. Dieses Modell eignet sich vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen.
Manche Eltern organisieren die Betreuung ihrer Kinder in sogenannten Elterninitiativen selbst. Dabei engagieren sich von Müttern und Vätern gegründete Vereine für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Unternehmen können diese Initiative ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Geldmittel, Sachleistungen (Spielzeug, Möbel, Bastelmaterialien) oder das vom Dienst freistellen für ehrenamtliche Tätigkeiten unterstützen.
Viele Arbeitgeber entscheiden sich auch dazu, mit Tagespflegepersonen zusammenzuarbeiten. Tagesmütter und -väter arbeiten zum Teil selbständig, sind Mitglieder eines Trägervereins, bei der öffentlichen oder freien Jugendhilfe angestellt oder werden als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer der Eltern tätig. Wenn ein Unternehmen mit Tagespflegepersonen zusammenarbeitet, kann es zum Beispiel entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stellen oder sich an den Betreuungskosten beteiligen.
Ist ein Unternehmen sich unschlüssig darüber, welche Unterstützungsangebote für seine Beschäftigten die individuell passendsten sind, kann die Beauftragung eines Familiendienstleisters helfen. Hier gibt es lokale, regionale und auch bundesweit tätige Dienstleiter. Ihr Angebotsspektrum reicht von einer generellen Beratung über die Vermittlung von Institutionen bis hin zur aktiven Organisation und Übernahme der Kinderbetreuung.
Auch wenn die regelmäßige Betreuung der Kinder gewährleistet ist, kann es im Alltag berufstätiger Mütter und Väter immer wieder notwendig sein, eine ergänzende Betreuung für die Kinder zu organisieren. Dies gilt zum Beispiel in Notfallsituationen, in Krankheitsfällen oder während der Ferienzeit. Hier können Unternehmen ihre Beschäftigten mit punktuellen Betreuungsangeboten unterstützen.
Viele Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten auch finanziell, etwa durch die Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses.
Eine Möglichkeit zur punktuellen, kurzfristigen Unterstützung ist die Einrichtung einer Notfallbetreuung im Unternehmen, in der Kinder je nach Bedarf für eine begrenzte Zeit von fachkundigem Personal betreut werden. Eigene Notfalleinrichtungen können meist nur von größeren Unternehmen unterhalten werden. Kleine und mittlere Unternehmen streben stattdessen oft eine Kooperation untereinander oder die Zusammenarbeit mit entsprechenden Dienstleistern für eine Notfallbetreuung an.
Unternehmen können bei lokalen Einrichtungen auch ein Kontingent an Notfallplätzen reservieren. Hier vereinbaren sie mit dem Träger bestimmte Leistungen für ein Betreuungsszenario (Art, Dauer, Anzahl der Plätze etc.), die bei Bedarf von den Kindern der Beschäftigten in Anspruch genommen werden können.
Wenn arrangierte Betreuungsangebote kurzfristig ausfallen, zum Beispiel im Krankheitsfall von Tagesmutter oder -vater, hilft es berufstätigen Eltern, wenn sie ihre Kinder zeitweise mit in das Unternehmen bringen können. In solchen Fällen ist es hilfreich, wenn es vor Ort verfügbare Spielecken oder auch ein Still- und Wickelzimmer als Rückzugsort gibt. Viele Unternehmen richten auch eigene Eltern-Kind-Büros ein.
In Ferienzeiten sehen sich berufstätige Mütter und Väter immer wieder mit der Herausforderung konfrontiert, die Betreuung ihrer Kinder anderweitig zu regeln. Der Arbeitgeber kann hier mit eigenen Ferienbetreuungsmaßnahmen im Haus oder durch die Zusammenarbeit mit externen Anbietern helfen.
Die Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses (§ 3 Nr. 33 EstG) ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit für Unternehmen, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Er wird zusätzlich mit dem Gehalt ausgezahlt und muss zweckgebunden für die Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Einrichtungen oder bei der Kindertagespflege eingesetzt werden. Er ist attraktiv für beide Seiten: Beschäftigte sparen hierbei Steuern und Sozialabgaben, die Unternehmen ihren Anteil an der Sozialversicherung.
Die Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihre Mitarbeitenden in punkto Kinderbetreuung zu unterstützen, sind vielfältig. Unabhängig von Größe und Lage des Betriebs oder der Firma kann jedes Unternehmen den für sich passenden Ansatz finden, um seinen Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich zu erleichtern.
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei Ansprechpartnern der lokalen Jugendämter, Jugendhilfeträger, Kirchen, Wohlfahrtsverbände sowie den Lokalen Bündnissen für Familie in Ihrer Region.
Falls Sie sich fragen, welches Förderangebot besonders gut zu Ihrem Unternehmen passt, kann der Förderlotse des Unternehmensnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ Aufschluss geben.
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