Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist also ein Instrument, das Familien und deren Arbeitgeber dabei unterstützt, die Elternzeit und auch den Wiedereinstieg in den Beruf zu gestalten. Es lohnt sich daher für beide Seiten, frühzeitig miteinander ins Gespräch zu gehen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemeinsam zu gestalten. So können Lösungen gefunden werden, die dem Fachkräftebedarf der Unternehmen genauso entgegenkommen wie den Bedürfnissen der beschäftigten Eltern.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Die Elternzeit
Rechtlicher Rahmen
Grundsätzlich gilt: Beide Elternteile haben einen Rechtsanspruch auf jeweils drei Jahre Elternzeit. Sie können diese Auszeit in den ersten acht Lebensjahren ihres Kindes nehmen. In dieser Zeit bleibt ihr Arbeitsvertrag bestehen und darf auch nur in Ausnahmefällen wie einer Insolvenz gekündigt werden. Die Pflichten aus diesem Arbeitsvertrag ruhen jedoch, weshalb der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen muss.
Weiterführende Informationen zu den Spezifika des Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetzes finden Sie hier:
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) im Wortlaut
Die Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ des BMFSFJ (Stand Oktober 2018)
Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ informiert über Das neue ElterngeldPlus
Das MKFFI informiert über Elterzeit und Elterngeld
Das Väternetzwerk „Vaeter.nrw“ informiert in einem FAQ zur Elternzeit und ihren Regeln