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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Das Elterngeld

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Elterngeld

Rechtlicher Rahmen

Das Elterngeld gleicht Teile der Einkommensverluste in der Elternzeit aus. Mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus werden außerdem Anreize für eine schnellere Rückkehr in den Beruf und flexible Arbeitsmodelle gesetzt. Hier erfahren Sie, was Eltern und Unternehmen über gesetzliche Regelungen zu Basismonaten, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus wissen müssen.

Die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Elterngeld im Jahr 2007 war eine bedeutsame Änderung im System der Familienförderung. Seitdem übernimmt der Sozialstaat einen Teil der Einkommensverluste nach der Geburt eines Kindes. 

Es hat sich jedoch gezeigt, dass viele Eltern sich zwar Zeit für die Familie wünschen, aber trotzdem nicht vollständig aus dem Beruf aussteigen möchten. Und vielen Unternehmen ist es wichtig, gut ausgebildete Fachkräfte nicht zu verlieren. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert: Seit 2015 gibt es zusätzlich zum Basiselterngeld das ElterngeldPlus. Es unterstützt Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen und kommt Unternehmen entgegen, die dafür flexible Modelle entwickeln. 

Folgende Informationen geben einen Überblick über grundlegende Fragen und Modelle zum Thema Elterngeld:

Basiselterngeld ist die Lösung der Wahl, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig sein möchten. Dann erhalten sie für zwölf Einkommensmonate etwa zwei Drittel ihres vorherigen Nettoeinkommens von der Elterngeldstelle ausgezahlt, maximal jedoch 1.800 Euro. 

Eltern können diese Monate beliebig untereinander aufteilen, sie nacheinander nehmen oder parallel. Geht der zweite Elternteil ebenfalls für mindestens zwei Monate in Elternzeit, verlängert sich der Bezug des Elterngeldes auf maximal 14 Monate (Partnermonate). 

Elterngeld Plus hingegen unterstützt eine Teilzeittätigkeit bei Eltern mit kleinen Kindern. Aus einem Elterngeldmonat werden dann zwei Elterngeld Plus-Monate: Ausgezahlt wird maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das aber für einen doppelt so langen Zeitraum. Das Elterngeld Plus kennt zudem ebenfalls einen Partnerschaftsbonus: Entscheiden sich beide Eltern, gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig zu sein, können sie beide das ElterngeldPlus bis zu vier Monate zusätzlich erhalten.

Zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus können Eltern beliebig wechseln und die verfügbaren Monate auf beide Elternteile verteilen. In vielen dieser kombinierten Modelle erhalten Familien dann sogar mehr Geld vom Staat, als es allein über das Basiselterngeld möglich wäre. Hier belohnt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Paare mit partnerschaftlicher Aufgabenteilung und kommt Unternehmen entgegen, die individuelle Arbeitsmodelle entwickeln. 

Weitere Informationen und Beispielrechnungen zu Elterngeld und ElterngeldPlus erhalten Sie in der umfangreichen Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand Oktober 2018).

Einen Anspruch haben Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie Eltern mit ausländischem Pass, wenn sie in Deutschland ein Recht auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit haben. Elterngeld steht nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, sondern auch Menschen im Beamtenverhältnis, Studierenden und Auszubildenden, Erwerbslosen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden. 

Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen in den zwölf Monaten vor Geburt des Kindes. Eltern, die vorher kein Einkommen bezogen haben, erhalten einen Pauschalbetrag von 300 Euro pro Monat. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sowie beamtenrechtliche Bezüge werden auf das Elterngeld angerechnet.
Die Höhe des zu erwartenden Elterngelds lässt sich mit dem Online-Rechner des Bundesfamilienministeriums berechnen. Vor Ort beraten aber auch die Elterngeldstellen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, sowie die Industrie- und Handelskammern. Zudem gibt es in vielen größeren Städten Beratungsstellen zu Familienleistungen. 

Den Antrag auf Elternzeit nimmt die zuständige Elterngeldstelle entgegen. In Nordrhein-Westfalen sind dafür die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Einen Überblick und die Ansprechpersonen gibt es hier

Elterngeld kann bis zu drei Monate rückwirkend gewährt werden. Als Stichtag gilt der Tag der Antragstellung. Wichtig ist es daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen