Basiselterngeld ist die Lösung der Wahl, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig sein möchten. Dann erhalten sie für zwölf Einkommensmonate etwa zwei Drittel ihres vorherigen Nettoeinkommens von der Elterngeldstelle ausgezahlt, maximal jedoch 1.800 Euro.
Eltern können diese Monate beliebig untereinander aufteilen, sie nacheinander nehmen oder parallel. Geht der zweite Elternteil ebenfalls für mindestens zwei Monate in Elternzeit, verlängert sich der Bezug des Elterngeldes auf maximal 14 Monate (Partnermonate).
Elterngeld Plus hingegen unterstützt eine Teilzeittätigkeit bei Eltern mit kleinen Kindern. Aus einem Elterngeldmonat werden dann zwei Elterngeld Plus-Monate: Ausgezahlt wird maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das aber für einen doppelt so langen Zeitraum. Das Elterngeld Plus kennt zudem ebenfalls einen Partnerschaftsbonus: Entscheiden sich beide Eltern, gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig zu sein, können sie beide das ElterngeldPlus bis zu vier Monate zusätzlich erhalten.
Zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus können Eltern beliebig wechseln und die verfügbaren Monate auf beide Elternteile verteilen. In vielen dieser kombinierten Modelle erhalten Familien dann sogar mehr Geld vom Staat, als es allein über das Basiselterngeld möglich wäre. Hier belohnt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Paare mit partnerschaftlicher Aufgabenteilung und kommt Unternehmen entgegen, die individuelle Arbeitsmodelle entwickeln.
Weitere Informationen zu Elterngeld und ElterngeldPlus erhalten Sie zum Beispiel auf der Seite des Unternehmensnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie“. Auch die umfangreiche Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand Oktober 2018) liefert Detailinformationen und Beispielrechnungen.